Sachen & Tiere

Dienstag, Juli 08, 2008 / von Danielson /

Hier mal wieder ein lustiger Auszug aus den Annalen der deutschen Gesetze. Heute: Das BGB. Man beachte § 90a Absatz 3 . . . §90 Begriff der Sache. Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände §90a Tiere (1) Tiere sind keine Sachen. (2) Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. (3) Auf sie sind die für Sachen geltende Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwa anderes bestimmt ist.



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