§40 Abgabenverordnung

Dienstag, Juli 01, 2008 / von Danielson /

Ein Auszug aus dem §40 der Abgabenverordnung (Steuer / AO):

"Für die Besteuerung ist es unerheblich, ob ein Verhalten, das den Tatbestand eines Steuergesetzes ganz oder zum Teil erfüllt, gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt."
KRASS ! Das bedeutet: Lösegelder, veruntreutes Vermögen und Rauschgiftprofit werden ebenso besteuert wie Einkommen aus ehrlicher Arbeit. Wer denkt sich so etwas aus ?



Labels: